Den Medikationsplan erstellt in der Regel der Hausarzt. Er ist dazu verpflichtet. Nur wenn Patienten keinen Hausarzt haben, sind auch Fachärzte verpflichtet, einen Medikationsplan auszustellen.
Patienten haben seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen oder anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – vorgesehen sein.
Der Medikationsplan soll standardisiert sein und die aktuelle Medikation des Patienten abbilden. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Um eine einheitliche Umsetzung in den Praxisverwaltungssystemen zu erreichen, sind die Softwareunternehmen verpflichtet, die Funktionalitäten zum Medikationsplan von der KBV zertifizieren zu lassen. (Quelle: KBV)
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